DTK-Vorsitzender: Dr. Alex Maucher

Verheiratet, zwei erwachsene Kinder, drei Enkel, Beruf Arzt

Hobbys Tennis, Windsurfen, Skilaufen

 

Stellvertretender Vorsitzender: Mattias Reimann, Paderborn

 

Die Mitgliedschaft in der Deutschen Tandemsurfer Klassenvereingung e. V. ist kostenlos.

Mitgliedschiedsanträge können unter der Anschrift der DTK angefordert werden (siehe "Impressum") . Dort kann man auch beantragen, nur in den Verteiler für die Rundschreiben aufgenommen zu werden..

Was ist eine Klassenvereinigung?

Die DTK ist eine Klassenvereinigung. Was bedeutet das?

Eine Klassenvereinigung ist ein Verein, in dem sich die Aktiven eine Bootsklasse zusammenfinden. Alle Bootsklassen verfügen über Klassenvereinigungen und zwar über nationale in den einzelnen Ländern und jeweils über eine internationale.

Eine KV erarbeitet für ihre Bootsklasse die Vermessungsrichtlinien des Sportgerätes, also des Bootes, und wird dabei von den Seglerverbänden anerkannt und unterstützt. Sie organisiert den Informationsaustausch unter den Sportlern und hält Kontakt zu den Regattaveranstaltern. Sie errechnet die Rangliste.

Da ist einiges zu oragnisieren. Welche Veranstaltungen zählen mit welchem Wertungsfaktor für die Rangliste, wer veranstaltet die nationale Meisterschaft, wer die Europa- oder Weltmeisterschaft?

Für die Seglerverbände in aller Welt sind Klassenvereingungen selbstverständliche Partner. Eine Klasse ohne KV hat keine Chance auf öffentliche Anerkennung.

In Deutschland haben sich die verschiedenen Klassenvereingungen zur Deutschen Windsurfer Klassenvereinigung e. V. (DWSV) zusammengeschlossen. Sie unterhalten eine sehr informative Internet-Homepage (www.dwsv.net).

Einzelne Klassen, so auch die Tandem-Windsurfer, pflegen daneben noch ihre eigene Internetseite, so auch die DTK.

Die internationale Klassenvereinigung der Tandem-Windsurfer ist die ITCA (s. dort)

Sie ist verantwortlich für die Klassenregeln auf internationaler Ebene. Diese werden beim internationalen Seglerverband, ISAF ( International Sailing Federation) in London verwaltet.

Die ITCA organisiert Europameisterschaften und Weltmeisterschaften im jährlichen Wechsel.

 

Satzung der Deutschen Tandemsurfer Klassenvereinigung e. V. (DTK )

§ 1  

Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der am 16. September 1977 in Malcesine/Italien gegründete Verein
führt den Namen "Deutsche Tandemsurfer Klassenvereinigung". Abgekürzt: DTK. Die Abkürzung ist kein Bestandteil des Namens.

2. Der Verein hat seinen Sitz in Köln.

3. Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember.

§ 2   

Zweck des Vereins

1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar
gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke der
Abgabenordnung 1977 durch Pflege und Förderung des Tandem-Segel-Surfens nach
den Grundsätzen des Amateursportes". Etwaige Gewinne dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.

Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereines
fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 
2. Zweck des Vereines ist die Pflege des Tandem-Segelsurfens, insbesondere durch Kontaktpflege zwischen den Mitgliedern, Abhaltung von Wettkämpfen, Vertretung der Klassenvereinigung
gegenüber den Segler-Verbänden und Behörden, Erarbeitung und Überwachung der
Klassenbestimmungen und Öffentlichkeitsarbeit.


3. Der Verein ist politisch, konfessionell und rassisch neutral.

4. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 5. Mittel des Vereines dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder  erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereines.

 

 § 3

 Erwerb der Mitgliedschaft

1. Der Erwerb der Mitgliedschaft steht allen Personen offen.

2. Der Verein besteht aus ordentlichen Mitgliedern, Jugendlichen und Ehrenmitgliedern.

Personen, die die Mitgliedschaft erwerben wollen, haben an den Vorstand ein
schriftliches Aufnahmegesuch zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Die Beschlussfassung kann ausnahmsweise auch auf schriftlichem
Wege erfolgen. Der Vorstand ist nicht verpflichtet, dem Antragsteller die
Gründe einer eventuellen Ablehnung anzugeben. Mit der Anmeldung unterwirft
sich jeder Bewerber den Bestimmungen dieser Satzung.

 

§4

Rechte und Pflichten der Mitglieder

1. Der Verein erhebt einen Jahresbeitrag. Dieser wird durch
eine jährlich einzuberufende Vollversammlung für das laufende Geschäftsjahr
festgesetzt.

2. Der Jahresbeitrag ist bis zum 1. Quartalsende jeden Jahres zu entrichten.

3. Die Vollversammlung kann zur Deckung von Fehlbeträgen im
Haushalt des Vereines einmalige Umlagen beschließen. Hierzu ist einfache
Stimmenmehrheit ausreichend.

 

§ 5

Beendigung der Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft endet durch Auflösung des Vereines,
freiwilligen Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Tod.  

2. Der Austritt ist dem Vorstand schriftlich zu erklären.

3. Ein Mitglied kann, nach vorheriger Anhörung vom
Vorstand, aus dem Verein ausgeschlossen werden:

a) wegen Nichterfüllung der satzungsgemäßen Verpflichtungen;

b) wegen Nichtzahlung des Jahresbeitrages oder anderer gegenüber dem Verein bestehender Zahlungsverpflichtungen trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung.  Die letzte Mahnung hat durch eingeschriebenen Brief unter Androhung des Ausschlusses und Setzen einer letzten Frist von einem Monat zur Erfüllung der Verpflichtungen zu erfolgen.

c) wegen eines schweren Verstoßes gegen die Interessen des Vereines.

Der Ausschluss ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen.

4. Im Fall einer Beendigung der Mitgliedschaft sind die dem
Verein gegenüber bestehenden Verpflichtungen bis zum Ende des betreffenden
Geschäftsjahres zu erfüllen, auch wenn der Ausschluss im Laufe des
Geschäftsjahres erfolgt.

 

§ 6

Leitung des Vereines, Vorstandschaft

1. Der Vorstand des Vereins besteht aus dem Vorsitzenden und dem
stellvertretenden Vorsitzenden.

Vorstand im Sinne § 26 BGB sind nur der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Im Innenverhältnis sind beide an die Beschlüsse der Vorstandschaft und der Mitgliederversammlung gebunden. Außerdem soll der stellvertretende Vorsitzende den Verein nur bei Verhinderung des Vorsitzenden vertreten.

2. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse in Sitzungen, die der Vorsitzende, im Verhinderungsfall der stellvertretende Vorsitzende mit einer Frist von zwei Wochen einzuberufen hat. Vorstandssitzungen können in Form von
Telefonkonferenzen durchgeführt werden.

Vorstandssitzungen sind einzuberufen, wenn es die Belange des Vereines
erfordern oder 2 Mitglieder es unter Angabe der Tagesordnung beantragen.

Der Vorstand beschließt, soweit Gesetz und Satzung nicht zwingend etwas
anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit der erschienenen
stimmberechtigten Mitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Vorsitzenden, im Falle seiner Nichtteilnahme an der Sitzung die des
stellvertretenden Vorsitzenden.

3. Die Mitglieder des Vorstandes werden in einer Vollversammlung
jeweils auf die Dauer von 1 Jahr gewählt. Die Mitglieder des Vorstandes
bleiben solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

4. Der Vorstand ist berechtigt, falls ein Mitglied des Vorstandes sein
Amt niederlegt oder längere Zeit an der Ausübung seines Amtes verhindert
ist, bis zur nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung einen Ersatzmann zu bestimmen.

5. Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes ist der Vorstand gem. § 26 BGB berechtigt, ein neues Mitglied bis zur nächsten Vorstandswahl zu berufen.

6. Der Vorstand ist ehrenamtlich tätig.

 

§ 7

Die Vollversammlung

1.  Oberstes Organ des Vereins ist die Vollversammlung. Es ist in jedem
Jahr mindestens eine Vollversammlung durchzuführen.

2. Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich
bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Vollversammlung
gesondert zu erteilen. Jedes Mitglied darf maximal zwei andere Mitglieder vertreten.

3.   Die Vollversammlung ist ausschließlich für folgende Angelegenheiten
zuständig:

a) Genehmigung des vom Vorstand aufgestellten Haushaltsplanes für das laufende Geschäftsjahr; Entlastung des Vorstandes.

b) Festsetzung der Höhe der Jahresbeiträge.

c) Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über Auflösung des Vereines.

d) Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern. Derartige Anträge sind mindestens 2 Wochen vor der Vollversammlung an den Vorstand zu richten.

e) Wahl von Vorstands- und Ausschussmitgliedern.

4. Die Vollversammlung wird unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem übernächsten Tag nach Absendung des Einladungsschreibens. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die
letzte vom Mitglied dem Vorstand schriftlich bekannt gegebene Adresse oder
- mit vorheriger Zustimmung des Mitgliedes - an dessen E-Mail-Adresse gerichtet ist. Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest.

5. Außerordentliche Vollversammlungen sind einzuberufen, falls es die
Belange des Vereines erfordern oder mindestens 1/5 der stimmberechtigten
Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Tagesordnung beantragen. In
außerordentlichen Vollversammlungen können auch Beschlüsse über
Angelegenheiten gefasst werden, die in den Aufgabenkreis der ordentlichen
Vollversammlung fallen. Für die Einberufung der außerordentlichen
Vollversammlung gelten die in 4. Festgesetzten Regeln.


6. Eine ordnungsgemäß einberufene Vollversammlung ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen Mitglieder immer beschlussfähig. Beschlüsse
der Vollversammlung werden, soweit Gesetz und diese Satzung nicht zwingend
etwas anderes vorschreiben, mit einfacher Mehrheit gefasst. Beschlüsse über
Satzungsänderungen bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden Mitglieder.

7. Abstimmungen erfolgen geheim, wenn dies von einem der Mitglieder gefordert wird.

8. Über Beschlüsse der Vollversammlung und Wahlen ist eine
Niederschrift aufzunehmen, welche vom Protokollführer und dem Vorsitzenden
zu unterzeichnen ist.

 
§ 8

Sonstiges

 1. Sofern Vereinsinteressen es erfordern, können Ausschüsse gebildet
werden, die in ihrer personellen Zusammensetzung von der Vollversammlung zu
wählen sind. Die Ausschüsse sind in ihrem Aufgabenbereich selbständig,
unterstehen jedoch der Weisungsbefugnis des Vorstandes.

2. Wegen eines Verstoßes gegen die Bestimmungen dieser Satzung ist der
Vorstand berechtigt, folgende Strafen über einzelne Mitglieder zu verhängen:

a) Verweis

b) Ausschluss aus dem Verein

Der Bescheid ist mit eingeschriebenem Brief zuzustellen. Ein Rechtsmittel
ist nicht gegeben.


§ 9

Auflösung des Vereines

1. Die Auflösung des Vereines kann nur auf Antrag von mindestens 1/3
der stimmberechtigten Mitglieder in einer besonderen, zu diesem Zweck
einberufenen Vollversammlung beschlossen werden. Diese Vollversammlung ist
nur beschlussfähig, wenn mindestens 2/3 der stimmberechtigten Mitglieder
anwesend ist.

2. Der Auflösungsbeschluss bedarf in jedem Fall einer Mehrheit von 3/4
der in der Versammlung anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.

3. Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall
des bisherigen Zweckes ist das verbleibende Vermögen für die in § 2
genannten Zwecke zu verwenden, und zwar in gemeinnützigem Sinne.

Beschlüsse, wie dies zu erfolgen hat, dürfen erst nach vorheriger
Genehmigung des zuständigen Finanzamtes ausgeführt werden.

 
§ 10

Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen, welche sich aus
der Mitgliedschaft ergeben, ist Köln.

Duisburg, den 11. Juni 2009

 

Die Jahreshauptversammlungen finden jährlich statt, früher vor Saisonbeginn, seit 2016 zum Jahresende. Nachfolgend wird nur über diejenigen JHVs berichtet, in denen ausser der üblichen Routine auch relevante Dinge zu entscheiden waren. 2013 bis 2018 war dies nicht der Fall. Der Vorstand wurde jeweils im Amt bestätigt.

 

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2012 der Deutschen Tandemsurfer Klassenvereinigung e.V. (DTK)

Donnerstag 29. März 2012
Duisburger Yachtclub e.V.
Masurenallee 302
47279 Duisburg

TOP 1
Die Versammlung wird vom Vorsitzenden, Alex Maucher, eröffnet. Zur Versammlung war fristgerecht eingeladen worden. Sie ist beschlussfähig.
Gegen das Protokoll der Versammlung 2011 sind keine Einsprüche eingegangen.

TOP 2
A. Maucher berichtet über die Saison 2011. Die Klassenbestimmungen wurden in englischer Sprache entsprechend den Beschlüssen der letzten Versammlung
neu gefasst und auf den Homepage im Kapitel "ITCA" veröffentlicht.
Mit einem nicht unerheblichen persönlichen Einsatz gelang es, eine Europameisterschaft in den Niederlanden zu veranstalten. Die DTK dankt Anoud Meijering, Manni Behrendt und den weiteren ehrenamtlichen Helfern für ihre Beiträge zum Gelingen der Veranstaltung, die trotz schwachen Windes ein Erfolg war.
Drei neue Mitglieder konnten begrüßt werden. Ausgetreten ist niemand.

TOP 3
Der Vorstand wird einstimmig entlastet.

TOP 4
Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender werden einstimmig für ein weiteres Jahr im Amt bestätigt.

TOP 5
Zu den Class Rules Punkt 3.9.1 wird nach längerer Erörterung beschlossen, dass weiterhin die Zahl der Segel, die ein Team bei einer Veranstaltung einsetzten darf, auf 4 beschränkt bleibt. Die Zahl der einsetzbaren Schwerter wird auf 2 erhöht.

TOP 6
A. Maucher macht auf ein Problem aufmerksam, das sich bei manchen privaten Haftpflichersicherungen dadurch ergeben kann, dass die Segelgröße auf max. 2 x 10 qm erhöht wurde. Manche Privat-Haftpflichtversicherungen versichern Boote nur bis zu einer Segelgröße von 15 qm.
Die Versammlung empfiehlt jedem Team seine Versicherungsunterlagen in dieser Hinsicht zu prüfen. Eine gute Versicherung bietet der vom DSV ins Leben gerufene "Deutsche Windsurfer Club e. V., DWSC, (http://www.pointoo.de/poi/Hamburg/Deutscher-Windsurfer-Club-e-V-DWSC--4881293.html). Die Versammlung beschließt, dass zukünftig jedes Team bei der Meldung angeben muss, wer der Steuermann ist. Je nach Strategie kann dies sowohl der vordere als auch der hintere Surfer des Teams sein.

TOP 7
Zunächst ehrte Thomas Michaelis das Team Dirk Hoekzema / Alex Maucher als Sieger der Landesmeisterschaft NRW 2011.

Im Rückblick auf das zurückliegende Jahr wird die Europameisterschaft 2011 wird kritisch analysiert und somit überlegt, wie es 2012 weitergehen soll. Eine Regatta in Holland zu haben, war ein Gewinn. Erstklassig waren die Regattabahnen und die Organisation auf dem Wasser. Die Personalausstattung war durch viele Helfer auch aus Holland sehr gut.
Ungünstig war, dass die Tandems von hohen Stegen ins Wasser und vor allem wieder aus ihm heraus gebracht werden mussten. Bei starkem Wind hätte das zu Problemen führen können. Eine Lösung könnte die Slipanlage des Hafens sein. Die Pauschalierung der Übernachtung im Hafengelände war ungünstig für diejeniegen, die diese Pauschale nur für zwei Nächte nutzen konnten.
Bezüglich des gemeinsamen Abendessens wurde angeregt, mit dem Restaurant
eine Sondervereinbarung mit einem besseren Preis-Leistungsverhältnis anzustreben.

Für 2012 sagte Manni Behrendt zu, die Veranstaltung wieder in der gleichen Weise zu unterstützen wie im Vorjahr. Auch der Oberschiedsrichter
hat zugesagt.

Einig war sich die Versammlung darin, dass es insgesamt Vorteile hätte, zukünftig die Europameisterschaft nach z. B. Medemblick zu verlegen, wo man die obigen Probleme nicht hätte. Hierfür müssten aber unsere holländischen Freunde begeistert werden, da man von Deutschland aus im Deteil ein solche Event nicht vorbereiten könnte. Alex Maucher sagte zu, die Möglichkeiten mit Arnoud Meijering zu besprechen.

Es wird dann ein weiter Ausblick auf die bevorstehende Saison gegeben.

Georg Lechner hat in Österreich die Herstellung von Tandems in kleinen Stückzahlen wieder aufgenommen. Er hat für das Produkt eine eigen Homepage ins Netz gestellt (http://www.windsurfing-tandem.eu/index.html). Die Kapazität ist offenbar klein. Die Anwesenden regen deshalb an, mit der Fa. Indupol noch einmal über einen akzeptablen Preis bei Verwendung preiswerter Materialien als Carbon zu sprechen.

Bei den 2012 geplanten Regatten werden Probleme vor allem durch die Terminüberschneidung der Duisburger Regatta mit der Bundesliga-Regatta in Zülpich gesehen.


Alex Maucher                                 Ulich Krause
(Vorsitzender und Protokollführer)           (Stellvertender Vorsitzender)
 
 

 

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2011 der Deutschen Tandemsurfer Klassenvereinigung e. V.

22. Januar 2011, Messe-Congress Center Düsseldorf


TOP 1 (Feststellung der Beschlussfähigkeit)
Die Versammlung wird um 16 Uhr von Alex Maucher eröffnet.
Die Einladung ist frist- und formgerecht ergangen. Die Versammlung ist somit beschlußfähig.
Anwesend sind 6 stimmberechtigte Mitglieder, zweien von Ihnen waren Stimmen übertragen worden, wodurch sich die Zahl der Stimmen auf 9 erhöht.
Weiterhin sind Gäste anwesend, unter ihnen Anita Jansen aus Belgien, Mitglied des Executive Board der ITCA.

TOP 2 (Berichte des Vorstands)
Das Protokoll der JHV von 2010 ist nicht beanstandet worden. Alex Maucher berichtet von der neu eingerichteten DTK-Homepage (www.tandemsurfing.de) und der Zusammenarbeit mit der DWSV. Dort wird das Tandemsurfen von Thomas Michaelis betreut. Hierdurch ist die DTK auch auf der Homepage der DWSV präsent.
Weiterhin berichtet er von den erheblichen Problemen bei der Entwicklung eines modernen Tandems. Seit Oktober 2010 steht fest, dass die Produkte der Firma Indupol nicht zu einem realistischen Preis produziert werden können. Deshalb ist es ein Glücksfall für die Szene, dass sich Georg Lechner der Sache angenommen hat.
Rechtzeitig zu Saisonbeginn wird die erste Serie hochwertiger neuer Tandems an die Kunden ausgeliefert werden: Design Ron Vandenberg, Hersteller Georg Lechner.
Der Versuch, an das Vermögen der DTK bei der Kreissparkasse Neuß zu gelangen, ist gescheitert. Die Bank hat das Konto vor mehr als 10 Jahren angeblich in Übereinkunft mit dem Kontoinhaber aufgelöst. Wir können das nicht widerlegen. Es würde bedeuten, dass der frühere Schatzmeister die Zustimmung hierzu gegeben haben muss. Niemand sonst hatte Zugang zu dem Konto.
Über Finanzen muss ansonsten nicht berichtet werden, da der DTK keine Kosten entstanden sind.

TOP 3 (Entlastung des Vorstandes)
Der Vorstand wird einstimmig entlastet.

TOP 4 (Vorstandsneuwahlen)
Der bestehende Vorstand wir einstimmig in seinem Amt bestätigt.

TOP 5 (Anträge des Vorstandes zu den Klassenbestimmungen national und international)
Es herrscht Einigkeit darüber, dass die Klassenbestimmungen national und international einheitlich sein müssen.
Derzeit ist die DTK die einzige funktionierende nationale Tandem-KV. Deshalb wird von der ITCA erwartet, dass sie die Bestimmungen der DTK übernehmen wird. Dies ist insofern unproblematisch als mit Anita Jansen, Thomas Michaelis und Alex Maucher drei Mitglieder des fünfköpfigen ITCA Executive Board anwesend sind.
Die existierenden Bestimmungen der IYRU (heute ISAF) für die sog. Surfboard-Division III (Tandems) stammen aus den Jahren 1982 und 1987. In ihnen ist die ITCA als internationale KV festgelegt.
Folgende Änderungen werden für den Wirkungsbereich der DTK beschlossen und sollen der ISAF zur Neufassung der Class Rules eingereicht werden:
2.3.1 (Zertifikat): entfällt, einstimmiger Beschluss
2.3.2 (dito): entfällt, einstimmiger Beschluss
2.3.3 (dito): entfällt, einstimmiger Beschluss
Abschnitt 3.1 (Materialien): entfällt, einstimmiger Beschluss
3.2.1 (Rumpf) neuer Text:
Die Gesamtlänge darf 7.000 mm nicht überschreiten, einstimmiger Beschluss
Abschnitte 3.2.2 - 3.3.7 (Rumpfvermessung) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.2.8 (Gewicht) neuer Text:
Das Brettgewicht mit Finne, jedoch ohne Schwert oder weitere Ausrüstung darf in trockenem und sauberen Zustand 30 kg nicht unterschreiten, einstimmiger Beschluss nach längerer Diskussion.
3.2.9 (Abschleppöse) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.2.10 (Kantenradien) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.3.1 (Schwert) neuer Text:
Der Tiefgang des Schwertes darf im rechten Winkel zur "harmonischen Unterseite" gemessen maximal 1000 mm betragen, einstimmiger Beschluss nach kurzer Diskussion. Nicht neu gefasst wird die Materialbeschränkung der alten Class Rules. Sie besagt, dass nur ein Schwert verwendet werden darf und bleibt vorerst in Kraft.
3.3.4 (Schwertbreite) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.4.1 (Finne) neuer Text:
Der Tiefgang der Finne darf im rechten Winkel zur "harmonischen Unterseite" gemessen 700 mm nicht überschreiten, einstimmiger Beschluss nach kurzer Diskussion
3.5.1 (Mastlänge) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.5.4 (Auslösemöglichkeit des Mastes) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.7.3 (Liekstrecker) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.7.4 (Mast-Sicherungsleine) entfällt, einstimmiger Beschluss
3.8. (Segel)
3.8.1 - 3.8.5 (Vermessungspunkte) entfallen, einstimmiger Beschluss
3.8.6 (Segelmaße)
Die Größe der Segelfläche darf 10 qm nicht überschreiten. Diesem Beschluss geht eine hitzige Diskussion voraus. Im Vorfeld hatten sich mehrere aktive Regattafahrer (Philipp Oesterle, Jan Pollak, Adrian Neyers, Gabi Schlotmann) für eine maximale Segelgröße von 7,5 qm ausgesprochen. Von ihnen hatte nur Gabi Schlotmann eine Stimme übertragen. Dieser Antrag wird deshalb mit nur einer Gegenstimme abgelehnt. Diskitiert wird eine Anpassung an die Raceboardklasse, d. h. 9,5 qm und Toleranz bei den RS-X Segeln, von denen angenommen wird, dass sie größer als 9,5 qm sind. Hier sind alle anwesenden der Meinung, dass Segel zwischen 9,5 und 10 qm nicht ausgeschlossen werden sollen. Schließlich bleiben zwei Regelungen zur Abstimmung. Christian Hammermann und Ulrich Krause befürworten eine Regelung, bei der pro Tandem eine Gesamtfläche von 20 qm Segelfläche erlaubt sind. Dies würde ermöglichen, dass auch Formula-Segel von 11 und mehr qm auf einem der Riggs verwendet werden dürfen. Die Alternative ist eine Begrenzung der Segelfläche pro Rigg auf 10 qm. Trotz längerer Argumentation ist keine einheitliche Meinung zu erzielen. Die Abstimmung
fällt mit 5:3 gegen die 20 qm Regelung aus (Stimmrechtübertragung eingerechnet). Somit darf das einzelne Segel nicht größer sein als 10 qm, vermessen in der gleichen Weise, wie es die Raceboard-Klasse ausarbeiten wird (letzteres einstimmig). Nicht besprochen wird die Zahl der einsetzbaren Segel. Somit behält die Regelung der alten Bestimmungen vorerst Gültigkeit. Sie besagt, dass ein Team 4 Segel einsetzen darf.  
3.8.7 - 3.8.14 (Segelvermessung) entfallen

TOP 4 (Anträge des Vorstandes zur Zusammenstellung des Regattakalenders)
Der vorliegende und im Internet sowie per Rundschreiben publizierte Regattakalender 2011 wir vorgestellt. Ranglistenfaktoren werden festgestezt auf Faktor 1,2 für die Internationale Endgadiner Surfmeisterschaft, 1,4 für die Europameisterschaft und 1,0 für die restlichen Regatten.

TOP 5 (Verschiedenes)
Hier liegen keine weiteren Anträge vor.


Alex Maucher (Protokollführer)
Ulrich Krause


 

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2010 der Deutschen Tandemsurfer Klassenvereinigung e. V.

Mittwoch, 5. Mai 2010,
Duisburger Yachtclub e. V., Masurenallee 302, 47279 Duisburg


TOP1
Die Sitzung wurde eröffnet und geleitet von Alex Maucher. Die Einladung war fristgemäss satzungskonform einberufen worden und somit beschlussfähig. Gegen das Protokoll der letzten JHV lagen keine Einwände vor.

TOP2
Alex Maucher berichtete über die Vorstandsarbeit seit der letzten JHV:

Die zuletzt beschlossenen Vorstands- und Satzungsänderungen wurden beim Amtsgericht in Köln über einen Notar eingetragen.

Das Vereinskonto bei der Sparkasse Neuss wurde nach Auskunft der Sparkasse 1997 im Einvernehmen mit dem Kontoinhaber aufgelöst. Detaillierte Unterlagen hierzu liegen nicht mehr vor, weil der Vorgang mehr als 10 Jahre zurückliegt. Die damaligen Mitarbeiter sind nicht mehr bei der Sparkasse tätig. Es wäre möglich, aber aufwändig und evt. frustran, sie zu befragen. Ein Gericht könnte das natürlich. Nach allem Anschein hat der frühere Schatzmeister, Falko Pfafferott, das Konto aufgelöst. Ausser ihm hatte niemand dazu die Möglichkeit. Es muss als Versäumnis betrachtet werden, dass nie eine Amtsübergabe von Falko Pfafferott zu seinem Nachfolger Lutz Kremer erfolgt ist. Die Gründe hierfür sind nicht bekannt. Auf Anraten eines eingeschalteten Rechtsanwaltsbüros fiel die Entscheidung des Vorstandes, den evt. kostspieligen Vorgang nicht weiter zu verfolgen und das Vermögen als verloren zu betrachten.

Mit den Veranstaltern der Regatten 2010 wurden die Ausschreibung eines nationalen und eines internationalen Titels vereinbart (Europameisterschaft Ende August im Engadin, Deutsche Bestenermittlung am Tenderingsee im September).

Bei der ISAF wurde in Erfahrung gebracht, dass dort noch Unterlagen über die sog. DIVISION III (Tandems) vorliegen. Zuständige internationale Klassenvereinigung ist nach den Unterlagen der ISAF die "International Tandem Class Association" (ITCA).

Mit der DWSV wurde eine Kooperation vereinbart. Eine gesonderte neue Abteilung für die Tandemsurfer wird die DWSV nicht einrichten. Statt dessen werden die Tandems von der Abteilung für Raceboards mitbetreut. Der Obmann dort ist mit Thomas Michaelis ein DTK-Mitglied.
Die DWSV wird alle wichtigen Berichte auf ihrer Homepage veröffentlichen und die Rangliste erstellen.

Mitglied Benedikt Klinkhammer hat für die DTK ein neues frisches Logo entworfen und eine eigene Homepage eingerichtet. Da er leider beruflich sehr eingespannt ist und sich nicht um die Betreuung der Seite kümmern kann, hat der Vorstand Kontakt mit einer Agentur aufgenommen, mit der eine Umgestaltung der Seite dergestalt versucht werden soll, dass der Vorstand jederzeit ohne Hilfe von aussen Texte und Bilder publizieren kann. Die Anwesenden begrüßen dies ausdrücklich.

TOP 3
Entlastung des Vorstandes: Der Vorstand wurde einstimmig entlastet.

TOP 4
Vorstandsneuwahlen: Sowohl der stellvertretende Vorsitzende, Ulrich Krause, als auch der erste Vorsitzende, Alex Maucher, stellten sich wieder zur Wahl und wurden einstimmig wiedergewählt.

TOP 5
Die Frage der maximalen bei DTK-Regatten erlaubten Segelgrößen wurde sehr eingehend erörtert. es wurde beschlossen, die Saison 2010 nach den gleichen Bestimmungen zu segeln wie die zurückliegende, d. h. mit Segel der maximalen Größe von 7,5 qm und einem maximalen Schwert-Tiefgang von 100 cm. Bei der nächsten JHV, die während der boot 2011 stattfinden soll, wird ein Beschluss für die Saison 2011 auf der Basis der Erfahrungen der Raceboards mit 9,5 qm großen Segeln gefasst werden. (Einstimmige Beschlussfassung)

TOP 6
Regatten 2011: Der Regattakalender von 2010 soll sich 2011 nicht verändern.
2012 plant Calle Schmidt die Feier des 40-jährigen Jubiläums eines ersten Treffens von Surfern in Europa. Im Zentrum dieser Veranstaltung soll eine ITCA Weltmeisterschaft organisiert werden.  
Zukünftig sollen sich Euro-und Weltmeisterschaft wieder wie früher in jährlichem Rythmus abwechseln. Die ITCA soll mit einer neuen Satzung wieder die Funktion einer internationalen Tandemsurfer Klassenvereinigung aufnehmen. Dazu soll Kontakt zum formell noch amtierenden stellvertretenden Vorsitzenden Georg Lechner gesucht werden. Erster Schritt soll die Einsetzung eines provisorischen Vorstandes sein. (Einstimmige Beschlüsse)

TOP 7
Namenswiedergabe der Teams bei Publikationen der DTK: Bei Seglern wird der Namen des Steuermanns grundsätzlich zuerst genannt. Bei Tandemsurfern sind die Funktionen nicht so klar zu trennen. Es wird einstimmig beschlossen, dass jedes einzelne Team selbst sich selbst einen Namen geben kann, der dann immer in dieser Form erscheinen wird. Die Regattaveranstalter werden die Teams hierzu jeweils befragen und die Wünsche in den Ergebnislisten wiedergeben. Einstimmiger Beschluss.

TOP 8
Verschiedenes: Die Terminüberschneidung der Deutschen Raceboardmeisterschaft vom 11. - 13. Juni am Tenderingsee mit der Tandemregatta am 12. Juni in Duisburg wird von allen Anwesenden als sehr unglücklich empfunden. Es wird beschlossen, die Tandemregatta auf Sonntagnachmittag, den 13. Juni zu verlegen. Das eröffnet die Möglichkeit, ohne unerträgliche Nachteile an beiden Veranstaltungen teilzunehmen, zumal die beiden Reviere nicht weit voneinander entfernt sind. Einstimmiger Beschluss.



Protokollführer: Alex Maucher

 

Protokoll der Jahreshauptversammlung 2009 der Deutschen Tandemsurfer Klassenvereinigung e. V.

11. Juni 2009 , Clubhaus des Windsurfing Club Ruhr e. V.
Masurenallee 302, 47279 Duisburg

Die Versammlung wird eröffnet vom 1. Vorsitzenden Alex Maucher

TOP 1
Feststellung der Beschlussfähigkeit:

Die Einladung zur Versammlung war fristgerecht per Post an alle Mitglieder verschickt worden. Die Versammlung ist beschlussfähig.

TOP 2
Berichte der Vorstandsmitglieder:

Alex Maucher stellt die jüngere Geschichte der DTK dar und fasst die wichtigsten Entwicklungen zusammen.

Im Herbst 2008 waren neue Mitglieder geworben worden um die Handlungsfähigkeit der DTK sicherzustellen und den satzungsgemässen Verpflichtungen nachkommen zu können. Am 18. Januar 2009 fand im Duisburger Yachtclub eine gut besuchte Versammmlung von aktiven und ehemaligen Tandemsurfern statt, die der Meinungsbildung zu vielen wichtigen Fragen diente.
Nachdem die Beschlussfähigkeit dieser Versammlung von einem Mitglied bestritten worden war, wurden in eine aufwändigen Aktion auf dem Postwege alle in den Unterlagen des verstorbenen Schriftführers Helmut Kremer gefundenen Adressen angeschrieben. Jedes "Mitglied" wurde gezielt über seinen Wunsch, weiterhin Mitglied zu bleiben oder lieber auszutreten befragt.
Erschwert wurde diese Massnahme durch die Tatsache, dass in der Zeit seit der Erstellung der Kartei das Postleitzahlensystem der damaligen Bundesrepublik reformiert worden war. Trotz Aktualisierung der Postleitzahlen kamen viele Briefe als unzustellbar zurück. 5 der angeschriebenen Surfer äusserten den Wunsch, weiter als Mitglied geführt zu werden. Die restlichen erklärten ihren Austritt.
Aktuell hat die DTK 21 Mitglieder.

Im Jahr 2009 konnte erfeulicher Weise mit dem TV Bruckhausen ein sehr attraktiver zusätzlicher Regattveranstalter in den Kalender aufgenommen werden. Der Prototyp des neuen Regatta-Tandems, gemeinsam auf den Weg gebracht von Alex Maucher, Ron Vandenberg, Stephan Vandenberg und Gabi Schlotmann ist fertiggestellt und wird voraussichtlich beim 2. Fred Ostermann-Cup am 27. Juni in Zülpich erstmals in einem Rennen zum Einsatz kommen.

Leider ist der Schatzmeister nicht anwesend. Alex Maucher berichtet vertretungsweise über die Probleme des Vereins mit der Sparkasse Neuss.
Obwohl die DTK sämtliche Belege und Kontounterlagen vorlegen kann, stellt sich die Bank auf den Standpunkt, dass sie berechtigt war, nach 10 Jahren alle Unterlagen zu vernichten und das Vermögen des Vereins einzukassieren.
Das Konto war vom früheren Schatzmeister Falko Pfafferott eingerichtet worden. Es wurde versäumt, die Kontovollmacht auf den Nachfolger Lutz Kremer zu übertragen. Kontobewegungen haben über mehr als 10 Jahre nicht stattgefunden. Ob sich die Bank angesichts der noch vollständig in Händen der DTK befindlichen Unterlagen korrekt verhält, ist unklar. Die Handlungsfähigkeit der DTK ist durch diesen Vorgang nicht beeinträchtigt, da die Korrespondenz über e-mail kostenfrei abgewickelt werden kann und der Vorstand ehrenamtlich tätig ist.
Roland Steenblock möchte den Bericht von Alex Maucher nicht ergänzen.
Der Schriftführer, Helmut Kremer, ist im Jahr 2008 verstorben.

TOP 3
Entlastung des Vostandes:

Die Versammlung beschliesst auf Antrag von Ulrich Krause einstimmig die Entlastung des Vorstandes. Sie beauftragt den Vorsitzenden, alle juristischen Möglichkeiten zu prüfen, um die Sparkasse Neuss zur Rückzahlung des gelöschten Kontos zu zwingen. Auf dem Konto war zuletzt im Jahre 1988 auf ein Guthaben von 2254,12 DM.

TOP 4
Neuwahl des Vorstandes:

Auf Vorschlag des Wahlleiteres Ulrich Krause wird Alex Maucher, Kurische Strasse 20, 50997 Köln, geb. 25.3.1949, einstimmig als 1. Vorsitzender gewählt. Alex Maucher übernimmt wieder die Versammlungsleitung. Auf seinen Vorschlag hin wird Ulrich Krause, Föhrenweg 12, 46562 Voerde, geb. 15.8.1956, einstimmig zum stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

TOP 5
Satzungsänderungen:

Die beschlossenen Satzungsänderungen sind im Anhang zu diesem Protokoll zusammengefasst.

TOP 6
Klassenbestimmungen insbesondere Segelgrössen und Schwert-Tiefgang:

Es herrscht Einigkeit darüber, das aussser den Segelgrösse und den Schwerten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nichts reglemetiert werden soll.
Über dei Frage der Segelgrössen wird intensiv diskutiert. Zur Debatte stehen vor allem die Begrenzung der Gesamtsegelfläche eines Tandems auf 15 qm, was jedem Team innerhalb dieses Rahmens die Kombination eines kleinerern Segels mit einem größeren ermöglichen würde. Auch die Verwendung des in der Raceboard-Klasse auf internationaler Ebene eingeführten 9,5 qm Segels wird erörtert. Beschlossen wird, vorerst die Segelgrösse jedes Segels bei den nationalen Regatten auf 7,5 qm zu beschränken, d. h. die gegenwärtige Regelung beizubehalten. Die abweichende Regelung bei der internationalen Tandem-Regatta im Engadin ist den Anwesenden bewusst. Sie wird akzeptiert, da hier eine alte Tradition gepfegt wird und wahrscheinlich keine Nachwuchsteams die Reise in die Schweiz auf sich nehmen werden.
Über den maximalen Tiefgang des Schwertes von 100 cm herrscht Einigkeit.

TOP 7
Ranglistenregelungen, Wertungsmodus für die Landesmeisterschaft NRW:

Über die Einführung einer nationalen Rangliste für Teams und für Einzel-Sportler herrscht Einigkeit. Wo möglich, soll die Ranlistenordnung des DSV Anwendung finden. In zwei Punkten ist dies nicht möglich:

1.) Die Tandem-Regatta können an nur einem Wettfahrttag durchgeführt werden.
2.) Die Mindestzahl die startenden Tandems beträgt 4 Teams, entsprechend  8 Surfern. (In der DSV-Ranglistenordnung sind es 10 Surfer.)

In der laufenden Saison erhalten alle Wertungsregatten zur Landesmeisterschaft des Segler-Verbandes NRW für die DTK-Rangliste den Ranglistenfaktor 1,0.
Die Internationale Tandemregatta auf dem Silser See im Engadin erhält trotz abweichender Segelgrößen-Vorschrift den Ranglistenfaktor 1,2. Hierbei zählt für Rangliste die Plazierung im Gesamtklassement.

Die bisherige Wertungsregelung zur Landesmeisterschaft NRW für Teams soll nicht mehr geändert werden als nötig. Sie soll von den Sportlern einfach nachzuvollziehen sein. Eine Anzahl X von besten Einzel-Wettfahrten jedes Teams soll regattaübergreifend für die Wertung herangezogen werden. Die Zahl X errechnet sich ganz einfach wie folgt: Anzahl der im Laufe der Saison zustande gekommenen Wettfahrten x 55% (jeweils aufgerundet auf die nächsthöhere Zahl).
Beispiel: Bei 18 gesegelten Wettfahrten werden die 10 besten Ergebnisse jedes Teams gewertet.
Sinn dieser Regelung ist, dass ein Team nicht an allen Regatten teilnehmen muss, um zu gewinnen.
Bei Gleichstand werden die Zahl der ersten Plätze usw. herangezogen.

TOP 8
Integration der DTK in die DWSV:

Es wird beschlossen, eine Integration des Tandemsurfens in der DWSV weiter zu betreiben. Die DTK-Mitglieder sollen nicht zur Mitgliedschaft in der DWSV gezwungen sein, da der Beitritt neuer Mitglieder in die DTK durch die dort erhobenen Beiträge behindert würde.

Das Angebot von Benedikt Klinkhammer, eine eigene DTK Homepage ins Netz zu setzen wird angenommen. Die Homepage soll eine lockere Kommunikation auch über wichtige aber auch über eigentlich "unwichtige" Dinge aus der Tandem-Szene ermöglichen.

TOP 9:
Mitgliedsbeitrag:

Für das laufende Geschäftsjahr wird kein Beitrag erhoben. Anfallende Kosten wird Alex Maucher als Spende begleichen.

TOP 10
Deutsche Bestenermittlung 2010, Europameisterschaft 2010:

Für das Jahr 2010 soll wieder eine Bestenermittlung ausgeschrieben werden.
Der Vorstand soll die Möglichkeiten prüfen.

Dass keine internationalen Titel mehr zu gewinnen sind, wird als Manko empfunden. Naheliegender Kandidat für eine Europameisterschaft oder gar Weltmeisterschaft wäre die Traditionsregatta im Engadin.

TOP 11
Integration von neuen Wettbewerbsformen:

Wegen der fortgeschrittenen Zeit wir dieses Thema nicht vertieft.

TOP 12
Internationale Klassenvereinigung:

Die Versammlung beauftragt den Vorstand, sich mit aktiven Tandemsurfern in Holland und in der Schweiz über eine Wiederbelebung der International Tandem Association (ITCA) ins Vernehmen zu setzen.





Alex Maucher                              Ulrich Krause
(1. Vorsitzender)                         (Protokollführer)